Der Betriebsrat ist ein demokratisch gewähltes Gremium, das in der Regel alle vier Jahre von den Beschäftigten neu gewählt wird. Im DRK Kreisverband Siegen-Wittgenstein e.V. und der DRK-SiWi Hilfsdienste gGmbH vertritt er die Interessen der Arbeitnehmenden und Angestellten, einschließlich der Auszubildenden. Der Fokus liegt dabei auf kollektivrechtlichen Interessen, wobei auch individualrechtliche Anliegen eine Rolle spielen können.
Zu den Hauptaufgaben des Betriebsrats gehören unter anderem:
Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb.
Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Beschäftigten.
Förderung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Besprechung von Maßnahmen mit dem Arbeitgeber, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Unterstützung bei der Eingliederung und Beschäftigung von Schwerbehinderten, älteren Menschen, besonders schutzbedürftigen Personen sowie Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund. Zudem setzt sich der Betriebsrat für die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung ein.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, hat der Betriebsrat verschiedene Mitbestimmungsrechte und -pflichten, wie etwa:
Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmenden.
Mitbestimmung bei der Regelung von Arbeitszeiten.
Beteiligung an der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen und -plänen.
Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung von technischen Überwachungseinrichtungen.
Mitwirkung bei Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zum Gesundheitsschutz.
Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung und bei der Einführung neuer Entlohnungsmethoden.
Beteiligung an der Ausgestaltung von mobiler Arbeit.
Mitbestimmung bei der Personalplanung, Sicherung von Arbeitsplätzen, Ausschreibung von Stellen und Durchführung von Bildungsmaßnahmen.
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen.
Alle Mitarbeitenden haben das Recht, sich vertraulich an den Betriebsrat zu wenden, um sich zu informieren oder beraten zu lassen. Der Betriebsrat ist persönlich, telefonisch oder per Mail nahezu jederzeit erreichbar.