Das Land NRW hat heute folgende Beschlüsse gefasst und das Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus beinhaltet unter anderem folgende Eckpunkte:
Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Das hat Ministerpräsident Armin Laschet am Freitagnachmittag mitgeteilt – und damit viele Eltern aber auch die Jugendämter der Stadt Siegen und des Kreises Siegen-Wittgenstein vor eine große Herausforderung gestellt.
Das Land NRW hat heute folgende Beschlüsse gefasst und das Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus beinhaltet unter anderem folgende Eckpunkte:
Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Das hat Ministerpräsident Armin Laschet am Freitagnachmittag mitgeteilt – und damit viele Eltern aber auch die Jugendämter der Stadt Siegen und des Kreises Siegen-Wittgenstein vor eine große Herausforderung gestellt.
Denn aus Sicht der beiden Jugendämter werden viele Eltern übers Wochenende kaum in der Lage sein, sich Urlaub für die kommenden Tage oder Wochen genehmigen zu lassen oder alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren. Deshalb sind die beiden Jugendämter übereingekommen, dass Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Siegen wie auch im Kreisgebiet am Montag für diejenigen Kinder geöffnet sind, deren Eltern in der Kürze der Zeit keine Betreuung gefunden haben.
Montagmittag wollen beide Jugendämter dann wieder zusammenkommen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Bis dahin erhoffen sie sich auch zusätzliche Informationen der Landesregierung.
Auf der Homepage seines Ministeriums schreibt der nordrhein-westfälische Kinder- und Familienminister Joachim Stamp: „Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere.“
Es zeichnet sich ab, dass ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich sein wird, dass man zu den kritischen Infrastrukturen gehört. Bei sogenannten unentbehrlichen Schlüsselpersonen kann eine Betreuung erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige, oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Schlüsselpersonen sind nach den Angaben des Ministeriums bisher Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienst.
Dazu werden voraussichtlich insbesondere zählen:
Alle Einrichtungen, die der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Die Jugendämter erhoffen sich bis Montag weitere Präzisierungen, etwa in welcher Form die Tätigkeit im Bereich der kritischen Infrastruktur nachgewiesen werden und von wem diese wie überprüft werden sollen.