Bei Ereignissen mit Personenschäden wird die Rettungsdienstleitstelle je nach dem Ausmaß der Schadenslage, alle zur Verfügung stehenden eigenen Rettungsmittel alarmieren und einsetzen.Foto: F. Weingardt / DRK e.V.

Ausbildung Rettungssanitäter

Zielgruppe

Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in erfolgt nach RettAPrVO vom 25.04.2022. Der/Die Rettungssanitäter/in wird nach den Vorgaben der jeweiligen Landesrettungsgesetze auf verschiedenen Rettungsmitteln eingesetzt. In NRW wird ein/e Rettungssanitäter/in als Fahrer/in in der Notfallrettung auf dem Rettungswagen und im Team mit einem/einer Rettungsassistenten/in / Notfallsanitäter/in in der Versorgung und Transportbegleitung von Notfallpatienten tätig. Weiterhin kann der oder die Rettungssanitäter/in im Bereich des qualifizierten Krankentransports die verantwortliche Versorgung und Begleitung von Nicht-Notfallpatienten wahrnehmen.

Ausbildungsinhalte

Der erste Ausbildungsabschnitt besteht aus der 6 Wöchigen, 240 Stunden umfassenden, theoretischen Ausbildung in der Schule. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die theoretischen und praktischen Grundlagen für die spätere Tätigkeit im Rettungsdienst vermittelt. Im zweiten Teil der Ausbildung absolviert der Teilnehmende ein 80-stündiges Klinikpraktikum. Im dritten Ausbildungsabschnitt steht das 160-stündige Rettungswachenpraktikum in einer Rettungswache an. Im Praktikum erlernt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Versorgung von Notfallpatienten unter fachkundiger Anleitung eines erfahrenen Notfallsanitäters oder einer erfahrenen Notfallsanitäterin. 

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß der aktuellen RettAPrVO NRW vom 04.05.2022 sind für die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in folgende Zulassungsvoraussetzungen geregelt

- Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
- ein Führungszeugnis der Belegart N ohne relevante Eintragungen und welches bei Anmeldung nicht älter als drei Monate sein soll.
- ein ärztliches Attest über die gesundheitliche und körperliche Eignung zur Ausübung des Berufes als Rettungssanitäter welches zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein darf.
- gegebenenfalls ein Nachweis über ein Sprachniveau von mindestens Level B2

Die derzeitigen Lehrgangskosten betragen insgesamt 3200,00€ bestehend aus den folgenden Anteilen:

  • Fachlehrgang 240 Std. - 2400,00€
  • Abschlusslehrgang 40 Std. - 500,00€
  • staatliche Prüfung - 300,00€ 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den genannten Ansprechpartner


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