Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist gemäß § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz (RettG) Träger des Rettungsdienstes. Seine Aufgabe ist es, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicherzustellen. Als Vertragspartner des Kreises Siegen-Wittgenstein unterhält der DRK-Kreisverband Siegen-Wittgenstein e.V. die Rettungswachen:
Bad Berleburg, Bad Laasphe, Burbach-Wahlbach, Erndtebrück, Freudenberg, Kreuztal, Netphen und Wilnsdorf.
Die Rettungswachen sind grundsätzlich für die Gemeindegebiete zuständig, in denen sie liegen; abweichend hiervon ist die Rettungswache in Burbach-Wahlbach für die Gemeinden Burbach und Neunkirchen und die Rettungswache in Kreuztal für die Städte Kreuztal und Hilchenbach (ausgenommen den Ortsteil Lützel) zuständig.
Die große kreisangehörige Stadt Siegen ist gem. § 6 Abs. 2 RettG Trägerin einer Rettungswache für ihr Stadtgebiet.